Digitalbonus

Als kleines oder mittleres Unternehmen mit Sitz in Bayern können Sie sich bei der Umsetzung digitaler Maßnahmen unterstützen lassen. Je nach Innovationsgrad Ihrer Maßnahme sind bis zu 50.000 € Förderung möglich. Wir prüfen gern für Sie, ob eine Förderung Ihres Projektes in Frage kommt.


Wer wird mit dem Digitalbonus Bayern gefördert?

Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen:

Kleine Unternehmen:

  • Unternehmensgröße: bis 50 Beschäftigte
  • Jahresumsatz / Jahresbilanzsumme: höchstens 10 Millionen Euro

Mittlere Unternehmen

  • Unternehmensgröße: bis 250 Beschäftigte
  • Jahresbilanzsumme: höchstens 43 Millionen
  • Jahresumsatz: höchstens 50 Millionen

Hauptsitz jeweils in Bayern


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Digitalbonus Bayern

Das Bundesland Bayern unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei der digitalen Transformation.

Ein höherer Digitalisierungsgrad erhöht die Wettbewerbsfähigkeit. Der einfache, schnelle und effektive Digitalbonus kann folgendermaßen beantragt werden:


Was wird mit dem Digitalbonus Bayern gefördert?

Leistungen externer Anbieter für

  • die Digitalisierung von Unternehmensbereichen (d.h. Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen, durch IKT-Hardware, IKT-Software sowie Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen) und die
  • Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit
 

Je Förderbereich können Sie einen Antrag stellen.

Lassen Sie uns prüfen, inwieweit Ihre Innovationsidee den Förderrichtlinien entspricht. Wir beraten Sie gern.

 

Hier Kontakt mit uns aufnehmen

 


Details Förderung

Wie viel wird mit dem Digitalbonus Bayern gefördert?

Je nachdem ob für Sie der Digitalbonus Standard / Plus in Frage kommt, erwarten Sie bis zu 10.000 € für die Digitalisierung von Unternehmensbereichen und für IT-Sicherheit. Oder bis zu 50.000 € Zuschuss für Maßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt.

 


Antragstellung – was müssen Sie tun

Einfach den Online-Antrag ausfüllen und absenden (Stichtag ist jeweils der erste Werktag eines Monats, 10:00 Uhr, solange bis das monatliche Kontingent erschöpft ist). Nach dem Online-Antrag muss der schriftliche Ausdruck plus Di-minimis-Erklärung innerhalb von vier Wochen per Post nachgesendet werden.

 

Weitere Informationen zum Digitalbonus finden Sie bei den FAQ Seiten des Landes Bayern.

Antragsabschluss online

go-digital-Förderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie

Innovationsgutschein Baden-Württemberg