KONTAKT

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

der rrooaarr interactive solutions GmbH (nachfolgend „rrooaarr“ oder „uns“ oder „unsere“ oder „wir“), Hämpfergasse 15 – 89073 Ulm, Deutschland

Inhalt

1 Allgemeiner Teil

1.1 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1.1 rrooaarr ist eine digitale Full Service Agentur und bietet ein breites Spektrum kreativer und digitaler Leistungen, in den Bereichen Strategie & Beratung, technische Entwicklung, Werbegestaltung, Interactive Design und Online Marketing Services. 
Die Tätigkeit von rooaarr umfasst je nach Beauftragung auch Werbeleistungen, namentlich die Konzeption, Umsetzung und Durchführung konkreter Werbemaßnahmen. rooaarr erbringt insbesondere Leistungen im Bereich Beratung und Strategieentwicklung im Bereich Marken- und Kampagnenentwicklung, der Werbegestaltung, Leistungen zur Verbesserung der Usability, Corporate Identity, Corporate Design, der Logoentwicklung, der Erstellung von Broschüren, sowie auf Verlangen des Kunden die Auftragsvergabe bzgl. der Produktion des notwendigen Werbe- und Verkaufsförderungsmaterials.

1.1.2 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen rrooaarr und dem Kunden, soweit dieser rrooaarr mit der Erbringung entsprechender Leistungen beauftragt. 

1.1.3 Die AGB gliedern sich dem entsprechend in einen allgemeinen Teil (§ 1 Allgemeiner Teil) und besonderen Teilen (§ 2 – § 10 Besonderer Teil), wobei letztgenannte Teile spezifische Regelungen zu den jeweiligen konkreten Leistungen des Kunden beinhalten. Soweit die Regelungen des besonderen Teils von den Regelungen des allgemeinen Teils abweichen, haben die Regelungen des besonderen Teils Vorrang. Maßgeblich ist grundsätzlich jeweils die beim Vertragsschluss gültige Fassung der AGB. Die Regelungen gelten entsprechend für vorvertragliche Beziehungen. 

1.1.4 Für sonstige Lieferungen und Leistungen anderer Art (z.B. Hardwarelieferung) durch rrooaarr ferner für sonstige Drittsoftware oder -hardware können darüber hinaus weitergehende oder ergänzende Vertragsbedingungen gelten. 

1.1.5 Für das Herunterladen von Applikationen über eine zentrale Vertriebsplattform (etwa dem iTunes App Store von Apple; im Folgenden „Vertriebsplattform“) sowie für die dortigen ggfs. vorgegebenen Zahlungsmodalitäten und anfallenden Kosten können ferner Preise sowie die Verkaufs- und Nutzungsbedingungen des Betreibers dieser Vertriebsplattform gelten. Ferner gelten regelmäßig für den Zugang zum Internet oder Mobilfunknetz sowie deren Nutzung ggfs. gesonderte Vertragsbedingungen der entsprechenden Telekommunikationsdienste. 

1.1.6 Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB. 

1.1.7 Für den Fall, dass laufende Geschäftsbeziehungen mit dem betreffenden Kunden sicher und nicht nur geplant sind, gelten unsere AGB für alle gleichzeitig oder künftig erteilten weiteren Aufträge des Kunden, ohne dass dies besonders oder ausdrücklich vereinbart oder darauf hingewiesen werden muss. 

1.1.8 Unsere AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen an den Kunden vorbehaltlos ausführen.

1.1.9 Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden getroffen werden, insbesondere Beschaffenheitsvereinbarungen und Garantien, Nebenabreden sowie Ergänzungen und Änderungen dieser Vereinbarung sind zu Beweiszwecken schriftlich niederzulegen. § 1.1.6 (Vorrang der Individualabrede) bleibt hiervon unberührt. 

1.1.10 Kunden im Sinne dieser AGB sind ausschließlich Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen. Unternehmer im Sinne dieser AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. 

1.1.11 Der Kunde hat vor Vertragsabschluss zu überprüfen, ob und inwieweit die Spezifikation der Software seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Er hat sich insoweit über die wesentlichen Funktionsmerkmale und -bedingungen der Software informiert zu halten.

1.1.12 Der Umfang der Softwarefunktionen richtet sich regelmäßig nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuell vorhandenen Hardware- und Softwareumgebungen des Kunden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die störungsfreie und uneingeschränkte Beschaffenheit und Funktionalität der Software regelmäßig auch von Softwarekomponenten dritter Anbieter abhängig ist. Jegliche Veränderungen in solchen Softwarekomponenten bzw. in den Hardware- und Softwareumgebungen des Kunden können zu Einschränkungen der Funktionalität, der von rrooaarr zu überlassenden Software führen. 

1.1.13 Maßgeblich für den konkreten Leistungsumfang, Art und Qualität der Leistungen sowie den konkreten Funktionsumfang von Software sind die im Einzelfall getroffenen Vereinbarungen zwischen den Parteien gemäß des in der Beauftragung liegenden Vertragsangebots und der hierauf gerichteten Auftragsbestätigung durch rrooaarr. Beschaffenheit und Funktionalität der Software ergibt sich im Übrigen aus den entsprechenden Produktbeschreibungen, welche nicht als Garantien zu verstehen sind. Eine Garantie wird nur gewährt, wenn sie als solche ausdrücklich bezeichnet worden ist.

1.1.14 Im Falle der Überlassung von Software hat der Kunde Anspruch auf die vertragsgegenständliche Software bestehend aus dem Maschinenprogramm und einem entsprechenden Benutzerhandbuch. Die Technik der Auslieferung der Software richtet sich nach den zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen. Sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart wird, kann die Bereitstellung der geschuldeten Leistungen über das Internet erfolgen. Es besteht seitens des Kunden kein Anspruch auf Überlassung des Quellcodes.

1.2 Vertragsschluss

1.2.1 Angebote von rrooaarr sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, das Angebot ist ausdrücklich als bindend bezeichnet. Eine rechtliche Bindung kommt nur durch beiderseits unterzeichneten Vertrag oder durch schriftliche Auftragsbestätigung von rrooaarr zustande, außerdem dadurch, dass rrooaarr mit der Erbringung der beauftragten Leistung beginnt. Im jeweiligen Vertrag ist der konkrete vom Kunden gewünschte Umfang der von rrooaarr zu erbringenden Leistungen sowie das hierfür vom Kunden zu leistende Entgelt im Detail ausgestaltet. Der abzuschließende Vertrag bezeichnet in diesem Sinne die Vereinbarungen über die Lieferungen und Leistungen von rrooaarr, die auf die vorliegenden AGB sowie ggfs. weitere Anlagen Bezug nehmen. 

1.2.2 Im Falle der Überlassung von Software sind die konkreten Systemvoraussetzungen zur Nutzung der Lieferungen und Leistungen von rrooaarr gesondert zwischen den Parteien im Rahmen des Vertragsschlusses sowie über die Kennzeichnung in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen aufgeführt, auf welche im Vertrag Bezug genommen wird. 

1.2.3 Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung, nicht oder nur teilweise zu leisten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von rrooaarr zu vertreten ist und rrooaarr mit der gebotenen Sorgfalt ein konkretes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat. rrooaarr wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Leistung bereitstellen zu können. Andernfalls wird die Gegenleistung unverzüglich zurückerstattet. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit wird der Kunde unverzüglich informiert.

1.2.4 Für Lieferungen und Leistungen anderer Art (z.B. Consulting zur Einrichtung und Installation der Software) sind gesonderte Verträge zu schließen.

1.3 Vergütung

1.3.1 Es gelten die in dem Vertrag vereinbarten Entgelte. Vergütungen werden zuzüglich MwSt. in der jeweils anfallenden gesetzlichen Höhe geschuldet.

1.3.2 Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen sind gesondert und nach tatsächlichem Aufwand (Zeit- und Kostenaufwand) zu vergüten. 

1.3.3 Unentgeltliche Leistungen, insbesondere kostenfreie Entwürfe, erstellen wir nur ausnahmsweise aufgrund ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung. Unentgeltliche Tätigkeiten sind nicht berufsüblich. 

1.3.4 Die Prüfung eines vom Kunden geforderten Änderungsverlangens ist vom Kunden auf Grundlage der im Vertrag vereinbarten Vergütung auch dann zu vergüten, wenn rrooaarr anschließend nicht mit der Umsetzung des Änderungsverlangens beauftragt werden. Wenn der Kunde Aufträge, Arbeiten, Planungen und dergleichen ändert bzw. die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, wird er rooaarr alle dadurch anfallenden Kosten ersetzen und rooaarr von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.

1.3.5 Verändern sich nach Vertragsschluss die Kosten, die für die Preisberechnung maßgeblich sind – insbesondere Rohstoffpreise, tariflich geschuldete Löhne, Transportkosten sowie Steuern und sonstige Abgaben -, ist rrooaarr nach billigem Ermessen berechtigt, den vereinbarten Preis entsprechend anzupassen. Etwaige Steigerungen bei einer Kostenart dürfen von rrooaarr nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaige rückläufige Kosten in anderen Kostenarten erfolgt, sodass in keinem Fall ein zusätzlicher Gewinn erzielt wird. Bei Kostensenkungen sind die Preise zu ermäßigen, soweit diese Kostensenkungen nicht durch Steigerungen in anderen Bereichen ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Die Änderungen werden dem Kunden auf schriftliches Verlangen nachgewiesen. rrooaarr wird die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Kunden ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als Kostenerhöhungen, sodass Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen. Im Falle von nicht unwesentlichen (substanziellen) Preiserhöhungen steht dem Kunden ein Lösungsrecht in Form eines Sonderkündigungsrechts zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu. Eine substanzielle Preiserhöhung liegt ab einer Erhöhung des aktuell geltenden Preises um 5 Prozent vor. Die Ausübung des Sonderkündigungsrechts hat gegenüber rrooaarr in Textform und innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung der Preiserhöhung zu erfolgen. Soweit Lieferungen von rrooaarr nicht im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses erbracht werden, steht rrooaarr das Recht zur Preisanpassung erstmalig sechs Wochen nach Vertragsschluss zu. Die Preisänderung kündigt rrooaarr mindestens zwei Wochen vor deren Wirksamwerden in Textform an. In dieser Änderungsmitteilung weist rrooaarr den Kunden gesondert auf ein etwaig bestehendes Sonderkündigungsrecht hin, sowie darauf, dass die Änderung wirksam wird, wenn der Kunde nicht form- und fristgerecht von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht.

1.3.6 Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, sind Forderungen von rrooaarr mit Zugang unserer Rechnung beim Kunden ohne Abzug und sofort zur Zahlung fällig.

1.3.7 Der Kunde hat während des Verzugs die Geldschuld i. H. v. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. rrooaarr behält sich vor, einen höheren Verzugsschaden geltend zu machen. 

1.3.8 Bei Zahlungsverzug ist rrooaarr vorbehaltlich weitergehender Ansprüche berechtigt, ggf. den Zugang zu vereinbarten Leistungen vorläufig ganz oder teilweise zu sperren. Hiervon wird der Kunde umgehend per E-Mail informiert. 

1.3.9 Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, anerkannt oder durch rrooaarr nicht bestritten wurden. Das Recht des Kunden zur Aufrechnung mit vertraglichen und sonstigen Ansprüchen aus der Anbahnung oder Durchführung dieses Vertragsverhältnisses bleibt hiervon unberührt. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.


1.4 Allgemeine Pflichten des Kunden 

1.4.1 Der Kunde verpflichtet sich, rrooaarr alle Unterlagen, die für die Leistungserbringung nötig sind, rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

1.4.2 Der Kunde gewährleistet, dass die zur Verfügung gestellten Unterlagen nicht mit Rechten Dritter belastet sind. Er hat rooaarr von Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren. Die Freistellungspflicht entfällt, sofern der Kunde nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft. 

1.4.3 Im Falle der Überlassung von Software, hat der Kunde die ordnungsgemäße Nutzung der Software jeweils durch aktive und angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Er hat rrooaarr die zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung notwendigen Informationen und Daten zur Verfügung stellen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass bei ihm die technischen Voraussetzungen für die Nutzung des Vertragsgegenstandes geschaffen werden, insbesondere im Hinblick auf die eingesetzte Hard- und Software, die Verbindung mit dem Internet und aktuelle Browsersoftware. Der Kunde hat insbesondere eine regelmäßige Datensicherung durchzuführen und eine aktuelle Virenschutzsoftware einzusetzen. rrooaarr haftet nicht für Virenschäden, die durch Einsatz einer entsprechenden Software hätten verhindert werden können. Es gelten hierbei auch die Haftungsbeschränkungen gemäß § 1.6 dieser AGB.

1.4.4 Der Kunde hat angemessene Vorkehrungen für den Fall zu treffen, dass die Software ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet (z.B. durch Datensicherung, Störungsdiagnose, regelmäßige Prüfung der Ergebnisse, Notfallplanung). Es liegt in seiner Verantwortung, die Funktionsfähigkeit der Arbeitsumgebung der Software sicherzustellen.

1.4.5 Der Kunde hat grundsätzlich das geltende Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere Daten- und Jugendschutzvorschriften, strafrechtliche Bestimmungen sowie die vorliegenden AGB zu beachten. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet:
a) bereit gestellte Zugangsdaten sowie entsprechende Identifikations- und Authentifikationsmechanismen vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen und an solche Dritte nicht weiterzugeben;
b) Rechte Dritter, insbesondere Urheber- und Leistungsschutzrechte, Marken-, Patent- und sonstige Eigentums- sowie Persönlichkeitsrechte, nicht zu verletzen; 
c) die Privatsphäre anderer zu respektieren, also keine verleumderischen, bedrohenden, gewaltverherrlichenden, belästigende, schädigende, rassistische oder sonst verwerfliche Inhalte zu verbreiten;
d) keine Anwendungen auszuführen, die zu einer Veränderung der physikalischen oder logischen Struktur der Netzwerke führen können, wie etwa Viren;
e) die ihm zur Verfügung gestellte Infrastruktur nicht zu unerlaubten Werbezwecken, insbesondere zur unverlangten Übermittlung elektronischer Post, zu nutzen.

1.4.6 Soweit dem Kunden Speicherplatz zur Verfügung gestellt wird, darf er keine rechtswidrigen, gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstoßende oder Rechte Dritter verletzende Inhalte ablegen. Insbesondere darf die ggf. bereit gestellte Infrastruktur von rrooaarr bzw. der von ihr ggf. zur Verfügung gestellte Speicherplatz nicht für gewerbliche Schutzrechte (etwa Marken-, Patent-, Gebrauchs- und Geschmacksmusterrechte), Urheber- und Leistungsschutzrechte, sowie sonstige Rechte (etwa das Recht am eigenen Bild, Namens- und Persönlichkeitsrechte) verletzende Angebote, deren Bewerbung oder Vertrieb genutzt werden. Gleiches gilt für pornographische und jugendgefährdende Angebote, Propagandaartikel und Produkte mit Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.

1.4.7 Erlangt der Kunde Kenntnis vom Missbrauch seiner Zugangsdaten oder der Identifikations- und Authentifikationsmechanismen, so hat er rrooaarr unverzüglich davon zu unterrichten. Bei Missbrauch ist rrooaarr berechtigt, den Zugang zu ihren Leistungen zu sperren. Die Aufhebung der Sperre ist nur durch schriftlichen Antrag des Kunden möglich. Der Kunde haftet für einen von ihm zu vertretenden Missbrauch. 

1.4.8 rrooaarr behält sich das Recht vor, Informationen von Servern zu löschen und Benutzerkonten zu sperren, wenn gegen die vorliegenden AGB verstoßen wird. Bei Verstoß gegen geltende Gesetze ist rrooaarr berechtigt, die entsprechenden Informationen an die zuständigen staatlichen Stellen weiterzuleiten. 

1.4.9 rrooaarr behält sich das Recht vor, den Zugang zu den vereinbarten Leistungen vorläufig ganz oder teilweise zu sperren, wenn und soweit der Kunde diese Leistungen rechtswidrig nutzt bzw. gegen die in diesen AGB verankerten Pflichten verstößt. Hiervon wird dieser umgehend per E-Mail informiert. 

1.4.10 rrooaarr ist für eigene Inhalte des Kunden grundsätzlich nicht verantwortlich. Insbesondere ist rrooaarr nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Der Kunde stellt rrooaarr von sämtlichen berechtigten Ansprüchen frei, die Dritte gegen diese wegen der Verletzung ihrer Rechte geltend machen und die der Kunde zu vertreten hat. Der Kunde übernimmt diesbezüglich auch die Kosten der Rechtsverteidigung von rrooaarr einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten in Höhe der gesetzlichen Gebühren. Hierfür hat der Kunde rrooaarr einen angemessenen Vorschuss zu gewähren.

1.5 Allgemeines zu Sach- und Rechtsmängeln 

1.5.1 Es gilt allgemein für bereit gestellte Softwareanwendungen die ausdrückliche Einschränkung, dass keine auf dem Markt befindliche Software bzw. IT-Infrastruktur zu 100 % sicher und zu 100 % frei von Mängeln ist. Dies ist u. a. auf die Vielzahl der im Umlauf befindlichen Viren und auf den Umstand zurückzuführen, dass grundsätzlich Sicherheitsrisiken bestehen, denen nach dem jeweils herrschenden Stand der Technik ggfs. noch gar nicht entgegen gewirkt werden kann. rrooaarr kann per se keinen Schutz vor unsachgemäßen Bedienungen oder Veränderungen von Softwareanwendungen, vor einer etwaigen Verseuchung von Softwarekomponenten mit Computerviren oder sonstiger Schadsoftware sowie vor sonstige Sicherheitslücken liefern, die nicht im Einflussbereich von rrooaarr liegen oder sonst auch nicht von rrooaarr zu vertreten sind. Die von rrooaarr gelieferten Leistungen schützen nicht vor möglichen Verletzungen des geistigen Eigentums oder anderen rechtswidrigen Tätigkeiten Dritter – etwa durch Cyber-Angriffe/Hacker-Attacken, Ausspähen und Abfangen von Daten oder sonstigen rechtswidrigen Datenveränderungen und Computersabotagen. 

1.5.2 rrooaarr gewährleistet im Allgemeinen, dass die geschuldeten Leistungen frei von wesentlichen, die gewöhnliche Verwendung der Leistungen einschränkenden Mängeln und Rechten Dritter sind. rrooaarr steht dafür ein, dass die von rrooaarr geschuldeten Leistungen die Beschaffenheit haben, die bei Leistungen der gleichen Art üblich ist und die der Kunde nach der Art der konkreten Leistung erwarten kann. Nach Maßgabe der vorstehenden Regelungen aus § 1.5.1 wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die störungsfreie und uneingeschränkte Beschaffenheit und Funktionalität der von rrooaarr geschuldeten Leistungen regelmäßig auch von Soft- und Hardwarekomponenten dritter Anbieter abhängig ist, die von rrooaarr nicht beeinflussbar sind. Insbesondere können jegliche Veränderungen in solchen Softwarekomponenten bzw. in den Hardware- und Softwareumgebungen des Kunden zu Einschränkungen der Funktionalität der von rrooaarr geschuldeten Leistungen führen. Einschränkungen aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von rrooaarr liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) sind rrooaarr nicht zuzurechnen.

1.5.3 Der Kunde ist verpflichtet, rrooaarr auftretende Mängel unverzüglich anzuzeigen. Bei Sachmängeln erfolgt dies unter Beschreibung der Zeit des Auftretens der Mängel und der näheren Umstände. Etwaige Mängel in den geschuldeten Leistungen von rrooaarr werden nach Fehlerbeschreibung durch den Kunden umgehend behoben. Ist rrooaarr eine Fehlerbeseitigung innerhalb einer angemessenen Frist nicht möglich, so kann der Kunde anteilige Minderung verlangen. Dies gilt dann nicht, wenn der Mangel auf Umständen beruht, die der Kunde zu vertreten hat, insbesondere, wenn er nicht seiner Mitwirkungspflicht nachkommt. Bei wiederholten erheblichen Mängeln kann der Kunde darüber hinaus den Vertrag fristlos kündigen. Weitergehende Rechte des Kunden bleiben unberührt. 

1.5.4 rrooaarr gibt gegenüber dem Kunden keine Garantien im Rechtssinne ab, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. 

1.5.5 Die in die ggfs. bereit gestellte Infrastruktur von rrooaarr eingestellten Inhalte sind für rrooaarr fremde Inhalte. Die rechtliche Verantwortung liegt diesbezüglich bei dem Kunden. 

1.5.6 Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Daher übernimmt rrooaarr keine Gewähr für technische Mängel, die nicht von rrooaarr zu vertreten sind, insbesondere für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit der Datenbanken und ihrer Inhalte oder für die vollständige und fehlerfreie Wiedergabe der von dem Kunden ggfs. eingestellten Inhalte.

1.5.7 Sollten die vertragsgegenständlichen Leistungen Schutzrechte Dritter verletzen, wird der Kunde rrooaarr unverzüglich schriftlich unterrichten und rrooaarr die zur Abwehr erforderlichen Informationen und sonstige angemessene Unterstützung zur Verfügung stellen.

1.6 Haftung

1.6.1 rrooaarr übernimmt keine Haftung für die unterbrechungsfreie Verfügbarkeit von Systemen sowie für systembedingte Ausfälle, Unterbrechungen und Störungen der technischen Anlagen und der Dienste, die nicht von rrooaarr zu vertreten sind. rrooaarr haftet insbesondere nicht für Störungen der Qualität des Zugangs zu Leistungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die rrooaarr nicht zu vertreten hat. Darunter fallen insbesondere Streiks, Aussperrungen, rechtmäßige unternehmensinterne Arbeitskampfmaßnahmen und behördliche Anordnungen. Weiter zählen hierzu auch der vollständige oder teilweise Ausfall der zur eigenen Leistungserbringung erforderlichen Kommunikations- und Netzwerkstrukturen und Gateways anderer Anbieter und Betreiber. rrooaarr ist berechtigt, die rrooaarr obliegenden Leistungen für die Dauer des hindernden Ereignisses zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist aufzuschieben. Für unwesentliche Unterbrechungen übernimmt rrooaarr keine Haftung. rrooaarr haftet ferner nicht bei Fehlern aus dem Risikobereich des Kunden oder sonstiger Dritter, insbesondere nicht bei Fehlern, die verursacht wurden durch unsachgemäße Bedienung oder Veränderung der Anwendungen oder sonstiger Drittsoftware, durch Verseuchung entsprechender Softwarekomponenten mit Computerviren, Verwendung ungeeigneter Datenträger, fehlerhafte Hardware, Ausfall der Stromversorgung oder datenführender Leitungen, vor Fehlern aufgrund mangelnder Informationssicherheit oder ungeeigneter Umweltbedingungen am Ort des Betriebs von Anwendungen. 

1.6.2 Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung auf den nach Art der Produkt oder Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Verrichtungs- bzw. Erfüllungsgehilfen von rrooaarr. rrooaarr haftet nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten. rrooaarr haftet hingegen für die Verletzung vertragswesentlicher Rechtspositionen des Kunden. Vertragswesentliche Rechtspositionen sind solche, die der Vertrag dem Kunden nach dem Vertragsinhalt und -zweck zu gewähren hat. rrooaarr haftet ferner für die Verletzung von Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf.

1.6.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Garantien und/oder Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei Arglist, bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sowie bei rrooaarr zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden bzw. bei Verlust des Lebens des Kunden.

1.6.4 Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet rrooaarr insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass der Kunde es unterlassen hat, eine Datensicherung durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.


1.7 Rechte an Arbeitsergebnissen

1.7.1 Als Arbeitsergebnisse werden alle im Rahmen der Tätigkeit von rooaarr, mithin während, vor und nach der jeweiligen Sachbearbeitung, entstandenen und bearbeiteten Dateien und Datensammlungen, Ideen, Spezifikationen, Handbücher, Dokumentationen, sonstige Schriftstücke und Unterlagen angesehen. Liegt das Arbeitsergebnis noch nicht in vollständiger Form vor, werden auch die jeweiligen Teile des Arbeitsergebnisses als Arbeitsergebnisse im Sinne dieser AGB angesehen.
Der Kunde erhält das Recht, die von rrooaarr im Rahmen der Leistungserbringung für ihn erstellten Arbeitsergebnisse für seine internen Unternehmenszwecke zeitlich und örtlich unbegrenzt, nicht ausschließlich zu nutzen. Dieses Recht räumt rrooaarr dem Kunden unter dem Vorbehalt vollständiger Bezahlung ein. Der Kunde ist berechtigt, dritten Unternehmen, welche mit ihm im Zeitpunkt des Vertragsschlusses i.S.d. §§ 15 ff. AktG verbunden sind, das ihm nach diesem § 1.7 eingeräumte Recht zur zeitlich und örtlich unbegrenzten, nicht ausschließlichen Nutzung einzuräumen. 
Die Veröffentlichung der Arbeitsergebnisse von rroaarr ist dem Kunden nur nach der vorherigen und schriftlichen Zustimmung von rooaarr gestattet. rrooaarr ist berechtigt, die Art und den Umfang der Veröffentlichung festzulegen und zu beschränken.
rrooaarr ist berechtigt, unter Wahrung unserer Vertraulichkeitspflichten die Arbeitsergebnisse einschließlich des bei der Durchführung des Projektes erworbenen Knowhow, insbesondere die den Arbeitsergebnissen zugrunde liegenden Konzepte, Verfahrensweisen, Methoden und Zwischenergebnisse, uneingeschränkt zu nutzen.
Der Kunde räumt rrooaarr das Recht ein, beim Kunden bestehendes geistiges Eigentum kostenlos zu nutzen, soweit dies für unsere Leistungserbringung erforderlich ist.
Nicht als derartige Arbeitsergebnisse gelten Unterlagen (z.B. Schriftstücke, Pläne, Zeichnungen, Berechnungen, Abbildungen, Muster, Proben, Modelle, Konstruktionen und ähnlichen Gegenständen) sowie vertrauliche Konzepte und Ideen, die dem Kunden im Rahmen einer Kundenausschreiben bzw. einer Bewerbung (Pitch) zur Verfügung gestellt werden. Diese dürfen nur nach gesonderter Zustimmung seitens rrooaarr vom Kunden weiter genutzt und verwertet werden. 


1.8 Nennung als Referenzkunde

1.8.1 rrooaarr behält sich das Recht vor, den Kunden als Referenzkunden zu benennen. Der Kunde kann einer Benennung als Referenzkunde jederzeit widersprechen. Im Falle des Widerspruchs bleibt rrooaarr berechtigt, bereits erstelltes Werbematerial zu verbrauchen.

1.8.2 Die Angabe kann dabei auch online etwa auf der Unternehmenswebseite von rrooaarr, einschließlich der Darstellung des Firmenlogos des Kunden erfolgen. Der Kunde räumt rrooaarr zu diesem Zweck ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht übertragbares Nutzungsrecht hinsichtlich der hierfür erforderlichen Namens- und Markenrechte ein.

1.9 Vertraulichkeit 

1.9.1 Der Kunde und rrooaarr verpflichten sich gegenseitig zur Vertraulichkeit gem. der nachfolgenden Bestimmungen.

1.9.2 Der Empfänger hat die Geschäftsgeheimnisse der offenbarenden Partei im Sinne des § 2 Nr. 1 GeschGehG sowie sonstige vertrauliche Informationen, insbesondere wirtschaftlich, rechtlich, steuerlich und technisch sensible Daten (gemeinsam „Vertrauliche Informationen“), die ihm anvertraut wurden oder bekannt geworden sind – unabhängig davon, ob sie ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet wurden oder nicht – geheim zu halten, nicht bekannt zu geben oder offenzulegen. Dies betrifft insbesondere auch allen Unterlagen (z.B. Schriftstücke, Pläne, Zeichnungen, Berechnungen, Abbildungen, Muster, Proben, Modelle, Konstruktionen und ähnlichen Gegenständen) und ihrer elektronische Speicherung sowie vertrauliche Konzepte und Ideen, die dem Kunden im Rahmen einer Kundenausschreiben bzw. einer Bewerbung (Pitch) zur Verfügung gestellt werden. Keine Vertraulichen Informationen sind solche Informationen, die der Öffentlichkeit vor der Mitteilung oder Übergabe an den Empfänger bekannt oder allgemein zugänglich waren oder dies zu einem späteren Zeitpunkt ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht werden; die dem Empfänger bereits vor der Offenlegung und ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht nachweislich bekannt waren; die vom Empfänger ohne Nutzung oder Bezugnahme auf die Vertrauliche Informationen selbst gewonnen wurden oder die dem Empfänger von einem berechtigten Dritten ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht übergeben oder zugänglich gemacht werden. Diese Verpflichtung gilt auch für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren nach Beendigung des Vertrages. Auch der Inhalt des Vertrages selbst ist von dieser Verpflichtung erfasst.

1.9.3 Der Empfänger darf Vertrauliche Informationen intern nur beschränkt auf das erforderliche Maß und den erforderlichen Personenkreis („need-to-know“) offenlegen. Vertrauliche Informationen dürfen vom Empfänger insbesondere nur dessen zur Verschwiegenheit verpflichteten Mitarbeitern oder seinen der beruflichen Verschwiegenheit unterliegenden Beratern zugänglich gemacht werden, soweit diese mit den vertraglichen Beziehungen befasst sind und die Informationen vernünftigerweise benötigen. Die Mitarbeiter sind vorab auf diese Vereinbarung hinzuweisen. Der Empfänger wird alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um zu gewährleisten, dass alle Personen, denen Vertrauliche Informationen mitgeteilt oder zugänglich gemacht werden, mit diesen in gleicher Weise verfahren, wie der Empfänger dies zu tun verpflichtet ist. 

1.9.4 Der Empfänger ist nicht berechtigt, die Vertraulichen Informationen für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke selbst oder durch Dritte zu nutzen, zu verwerten oder sich anzueignen. Insbesondere bei Produkten und Gegenständen ist der Empfänger nicht berechtigt, Vertrauliche Informationen im Wege des sog. „reverse engineering“ durch Beobachten, Untersuchen, Rückbauen oder Testen zu erlangen. 

1.9.5 Auf Aufforderung der offenbarenden Partei sowie ohne Aufforderung spätestens nach Beendigung des Vertrages verpflichtet sich der Empfänger, alle ihm zur Verfügung gestellten Vertraulichen Informationen sowie alle davon angefertigten Kopien und Abschriften unverzüglich an die offenbarende Partei zurückzugeben oder in Abstimmung mit ihr zu vernichten. Soweit Unterlagen, die Vertrauliche Informationen enthalten, in elektronischer Form überlassen worden sind, sind diese Daten spätestens bei Beendigung dieses Vertrages zu löschen oder – soweit dies technisch nicht möglich ist – dauerhaft zu sperren.

1.9.6 Der Empfänger wird die Vertraulichen Informationen ebenfalls durch angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen gegen den unbefugten Zugriff durch Dritte sichern und bei der Verarbeitung der Vertraulichen Informationen die gesetzlichen und vertraglichen Vorschriften zum Datenschutz einhalten. Dies beinhaltet auch dem aktuellen Stand der Technik angepasste technische Sicherheitsmaßnahmen (Art. 32 DSGVO) und die Verpflichtung der Mitarbeiter auf die Vertraulichkeit und die Beachtung des Datenschutzes (Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO).

1.9.7 Verstößt der Empfänger vorsätzlich oder fahrlässig gegen die vorgenannten Pflichten zur Geheimhaltung, verpflichtet er sich zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe, deren Höhe durch die offenbarende Partei nach billigem Ermessen festzusetzen und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfen ist. Die Höhe der konkret verwirkten Vertragsstrafe richtet sich insbesondere nach dem Grad der Vertraulichkeit des betroffenen Geschäftsgeheimnisses oder der sonstigen vertraulichen Information, dem Grad des Verschuldens, dem Umfang der offengelegten Information sowie der Anzahl der unberechtigten Personen, deren gegenüber die Information pflichtwidrig offengelegt wird.

1.9.8 Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf etwaige Schadensersatzansprüche angerechnet. Die Vertragsstrafe stellt den Mindestschaden dar.

1.10 Datenschutz
Jede Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt entsprechend den Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“) sowie den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Unsere ausführlichen Datenschutzbestimmungen können unter https://www.rrooaarr.com/­impressum/datenschutz.php eingesehen werden. Diese enthalten detaillierte Angaben darüber, wie mit persönlichen Daten umgegangen wird, wie diese geschützt werden und welche Rechte der Kunde diesbezüglich hat.

1.11 Urheberrecht
An allen Unterlagen (z.B. Schriftstücke, Pläne, Zeichnungen, Berechnungen, Abbildungen, Muster, Proben, Modelle, Konstruktionen und ähnlichen Gegenständen) und ihrer elektronischen Speicherung sowie an vertraulichen Konzepten und Ideen, die dem Kunden zur Verfügung gestellt werden, behält sich rrooaarr Eigentums- und Urheberrechte vor. Derartige Unterlagen dürfen unbefugten Dritten nicht überlassen oder sonst zugänglich gemacht werden und sind nach Erledigung des Vertrages an rrooaarr zurückzugeben oder auf Anforderung von rrooaarr zu vernichten bzw. zu löschen. Insbesondere ist jede weitere Nutzung von derartigen Unterlagen, die rrooaarr dem Kunden im Rahmen einer Kundenausschreiben bzw. im Rahmen einer Bewerbung (Pitch) zur Verfügung gestellt werden lagen, ggf. nur nach ausdrücklicher gesonderter Zustimmung gestattet. 
rrooaarr ist in diesem Fall eine entsprechende Bestätigung über die Vernichtung bzw. Löschung zu übergeben. Soweit eine solche Löschung nur mit unzumutbarem technischem Aufwand möglich ist, (insbesondere die Löschung von backups) ist der Kunde verpflichtet, diese Unterlagen so zu sichern, dass Missbrauch und unbefugte Kenntnisnahme ausgeschlossen sind. Die Vervielfältigung solcher Gegenstände ist nur im Rahmen der betrieblichen Erfordernisse und der urheberrechtlichen Bestimmungen zulässig.

1.12 Änderung dieser AGB

1.12.1 rrooaarr behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit unter Wahrung einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens sechs Wochen zu ändern. rrooaarr teilt dem Kunden eine entsprechende Änderung in Textform mit. 

1.12.2 Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von drei Wochen nach der Ankündigung, so gelten die geänderten AGB als angenommen. Im Falle des Widerspruchs besteht der Vertrag unverändert mit den bisherigen AGB fort, rrooaarr ist jedoch berechtigt, den Vertrag ordentlich zu kündigen.

1.13 Sonstiges

1.13.1 Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass IT-Leistungen Export- und Importbeschränkungen unterliegen können. Insbesondere können Genehmigungspflichten bestehen bzw. kann die Nutzung der Software oder damit verbundener Technologien im Ausland Beschränkungen unterliegen. Die Vertragserfüllung steht ggf. unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen und internationalen Vorschriften des Export- und Importrechts sowie keine sonstigen gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
1.13.2 Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen beeinträchtigt nicht die Gültigkeit des übrigen Vertragsinhalts.
1.13.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von rrooaarr, sofern nicht eine Norm zwingend einen anderen Gerichtsstand anordnet.

2 Besonderer Teil: Softwarekauf

Die nachfolgenden Bedingungen gelten, soweit der Kunde Software kauft.

2.1 Vertragsgegenstand
Soweit der Kunde gegen Einmalzahlung Software im Wege des Kaufs erwirbt, ist Gegenstand des Vertrages die dauerhafte Überlassung der Software nebst Einräumung der zu deren vertragsgemäßen Nutzung erforderlichen Rechte nach Maßgabe dieser AGB, der Produktbeschreibungen sowie nach Maßgabe der getroffenen individualvertraglichen Abreden der Parteien im Rahmen der Bestellung.

2.2 Nutzungsrechte 

2.2.1 Dem Kunden steht das nicht ausschließliche Recht zu, die erworbene Software auf Dauer in unveränderter Form im Umfang der vereinbarten Nutzungsart auf den Geräten zu nutzen, für die sie bestimmt ist. Die Software darf nur durch maximal die Art und Anzahl berechtigter Benutzer (sog. Clients) entsprechend der vom Kunden erworbenen Lizenzen der Software genutzt werden. Der Kunde darf zur Datensicherung von jedem Softwareprodukt eine Kopie herstellen. Er hat dabei alphanumerische Kennungen, Warenzeichen und Urheberrechtsvermerke unverändert mit zu vervielfältigen und über den Verbleib der Kopien Aufzeichnungen zu führen. Dokumentationen dürfen nicht vervielfältigt werden. 

2.2.2 Der Kunde darf die Software auf jeder ihm zur Verfügung stehenden Hardware einsetzen. Wechselt er jedoch die Hardware, muss er die Software von der bisher verwendeten Hardware löschen.

2.2.3 Der Kunde darf das gelieferte Softwareprodukt vervielfältigen, soweit die jeweilige Vervielfältigung für die Benutzung der Software notwendig ist. Die notwendigen Vervielfältigungen umfassen auch die Installation der Software vom Originaldatenträger auf den Massenspeicher der eingesetzten Hardware sowie des Ladens in den Arbeitsspeicher. 

2.2.4 Der Kunde darf die Software einschließlich des Handbuchs und des sonstigen begleitenden Materials auf Dauer an Dritte veräußern und verschenken, vorausgesetzt der Erwerbende erklärt sich mit der Weitergeltung der vorliegenden AGB auch ihm gegenüber einverstanden. Im Falle der Weitergabe muss der Kunde dem neuen Anwender sämtliche Programmkopien einschließlich ggf. vorhandener Sicherungskopien übergeben oder die nicht übergebenen Kopien vernichten. 

2.2.5 Die Rückübersetzung des Programmcodes in andere Codeformen sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der Software einschließlich einer Programmänderung für den eigenen Gebrauch ist zulässig, insbesondere zum Zwecke der Fehlerbeseitigung. Sofern die Handlung aus gewerblichen Gründen vorgenommen wird, ist sie nur zulässig, wenn sie zur Schaffung, Wartung oder zum Funktionieren eines unabhängig geschaffenen Computerprogramms unerlässlich ist und die notwendigen Informationen auch nicht veröffentlicht worden und/oder sonst wie zugänglich sind. 

2.2.6 Der Kunde wird dafür sorgen, dass die Produkte, deren Vervielfältigungen und die Dokumentationen ohne schriftliche Zustimmung von rrooaarr nicht an Dritte weitergegeben werden. 

2.2.7 Die Anzahl der Lizenzen sowie Art und Umfang der Nutzung bestimmen sich im Übrigen nach dem in der Beauftragung liegenden Vertragsangebots des Kunden und der hierauf gerichteten Auftragsbestätigung durch rrooaarr, der Produktbeschreibungen sowie nach Maßgabe etwaiger getroffener individualvertraglicher Abreden der Parteien. 

2.2.8 Eine über die vertraglichen Vereinbarungen unter Berücksichtigung dieser AGB hinausgehende Nutzung ist grundsätzlich nicht gestattet. Dem Kunden ist es regelmäßig nicht gestattet, die Software über die vertraglichen Vereinbarungen hinaus Dritten insoweit zur Nutzung zu überlassen.

2.2.9 Ein darüber hinausgehender Erwerb von Rechten ist mit dieser Nutzungsrechtseinräumung nicht verbunden. Der Kunde darf ein ggf. eingesetztes Digital Rights Management (DRM), sonstige technische Sicherungen und/oder Informationen zur Rechteverwaltung nicht umgehen oder entfernen.

2.2.10 Der Kunde ist berechtigt, die Software zu dekompilieren und zu vervielfältigen, soweit dies notwendig ist, um die Interoperabilität der Software mit anderen Programmen herzustellen. Dies gilt jedoch nur unter der Voraussetzung, dass rrooaarr dem Kunden die hierzu notwendigen Informationen auf Anforderung nicht innerhalb angemessener Frist zugänglich gemacht hat.

2.2.11 Nutzt der Kunde die Software in einem Umfang, der die erworbenen Nutzungsrechte qualitativ (im Hinblick auf die Art der gestatteten Nutzung) oder quantitativ (im Hinblick auf die Anzahl der erworbenen Lizenzen) überschreitet, so wird er unverzüglich die zur erlaubten Nutzung notwendigen Nutzungsrechte erwerben. Unterlässt er dies, so wird rrooaarr die ihr zustehenden Rechte geltend machen.

2.2.12 Das Eigentum an gelieferten Sachen und die Rechte nach § 2.2 gehen erst mit vollständiger Bezahlung der vertragsgemäßen Vergütung auf den Kunden über. Zuvor hat er nur ein vorläufiges, nur schuldrechtliches und widerrufbares Nutzungsrecht.

2.3 Besondere Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, die von rrooaarr gelieferte Software unverzüglich ab Lieferung oder ab Zugänglichmachung entsprechend den handelsrechtlichen Regelungen (§ 377 HGB) fachkundig zu untersuchen oder untersuchen zu lassen und erkannte Mängel unter genauer Beschreibung des Fehlers zu rügen. Der Kunde hat gründlich die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Software zu testen, bevor er mit der produktiven Nutzung beginnt.


2.4 Gewährleistung

2.4.1 rrooaarr leistet für Mängel der Software zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

2.4.2 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung), Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Bei nur unerheblichen Mängeln steht dem Kunden – unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen – kein Rücktrittsrecht zu. Anstelle des Schadensersatzes statt der Leistung kann der Kunde den Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Rahmen des § 284 BGB verlangen, die er im Vertrauen auf den Erhalt der Software gemacht hat und billigerweise machen durfte. 

2.4.3 Der Kunde muss offensichtliche Mängel der gelieferten Software innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Software anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung bzw. Mitteilung. Für Kaufleute gilt § 377 HGB.

2.4.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Lieferung. Die einjährige Gewährleistungsfrist gilt nicht, wenn rrooaarr Vorsatz oder grobes Verschulden vorwerfbar ist, ferner nicht im Falle von rrooaarr zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden und bei Verlust des Lebens des Kunden, im Falle einer Garantie sowie im Fall des Lieferregresses gemäß der §§ 478, 445a, 445b BGB. Die Haftung von rrooaarr nach dem Produkthaftungsgesetz sowie zwingender datenschutzrechtlicher Bestimmungen, insbesondere der DSGVO sowie des Bundesdatenschutzgesetzes bleiben hiervon ebenfalls unberührt.

3 Besonderer Teil: Softwaremiete

Die nachfolgenden Bedingungen gelten, soweit der Kunde Software mietet.

3.1 Vertragsgegenstand

Im Rahmen der Softwaremiete ist Gegenstand des Vertrages (Mietvertrag) die auf die Vertragslaufzeit befristete Überlassung der Software nebst Einräumung der zu deren vertragsgemäßen Nutzung erforderlichen Rechte nach Maßgabe dieser AGB, der Produktbeschreibungen von rrooaarr sowie nach Maßgabe etwaiger getroffener individualvertraglicher Abreden der Parteien im Rahmen der Bestellung.


3.2 Nutzungsrechte

3.2.1 Dem Kunden steht das nicht ausschließliche, zeitlich auf die Laufzeit des Mietvertrags beschränkte, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zu, die Software in unveränderter Form im Umfang der vereinbarten Nutzungsart auf den Geräten zu nutzen, für die sie bestimmt ist. Die Software darf nur durch maximal die Art und Anzahl berechtigter Benutzer (sog. Clients) entsprechend der vom Kunden erworbenen Lizenzen der Software genutzt werden.

3.2.2 Die vertragsgemäße Nutzung umfasst die Installation sowie das Laden, Anzeigen und Ablaufenlassen der installierten Software.

3.2.3 Der Kunde ist ausschließlich dann berechtigt, die Software zu vervielfältigen, zu bearbeiten oder zu dekompilieren, wenn dies gesetzlich zulässig ist und nur dann, sofern die hierzu notwendigen Informationen nicht auf Anfrage des Kunden durch rrooaarr zugänglich gemacht werden.

3.2.4 Über die in den §§ 3.2.1. und 3.2.2. genannten Fälle hinaus ist der Kunde nicht zur Vervielfältigung der Software berechtigt.

3.2.5 Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm übergebene Kopie der Software oder gegebenenfalls erstellte Sicherungskopien Dritten zu überlassen. Insbesondere ist es ihm nicht gestattet, die Software zu veräußern, zu verleihen, zu vermieten oder in sonstiger Weise unterzulizenzieren oder die Software öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu machen.

3.2.6 Verstößt der Kunde gegen eine der vorstehenden Bestimmungen, werden sämtliche im Rahmen dieses Vertrags erteilten Nutzungsrechte sofort unwirksam und fallen automatisch an rrooaarr zurück. In diesem Fall hat der Kunde die Nutzung der Software unverzüglich und vollständig einzustellen, sämtliche auf seinen Systemen installierten Kopien der Software zu löschen sowie die gegebenenfalls erstellte Sicherungskopie zu löschen oder rrooaarr auszuhändigen.

3.2.7 Die Rückübersetzung des Programmcodes in andere Codeformen sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der Software einschließlich einer Programmänderung für den eigenen Gebrauch ist grundsätzlich unzulässig.

3.2.8 rrooaarr kann die Rechte nach § 3.2 aus wichtigem Grund beenden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn rrooaarr das weitere Festhalten am Vertrag nicht zuzumuten ist, insbesondere wenn der Kunde die Vergütung nicht zahlt oder in erheblicher Weise gegen § 3.2 verstößt.

3.2.9 Wenn die Rechte nach § 3.2 entstehen oder wenn sie enden, kann rrooaarr vom Kunden die Rückgabe der überlassenen Gegenstände verlangen oder die schriftliche Versicherung, dass sie vernichtet sind, außerdem die Löschung oder Vernichtung aller Kopien der Gegenstände und die schriftliche Versicherung, dass dies geschehen ist.

3.3 Vergütung

3.3.1 Die Höhe der monatlich geschuldeten Vergütung richtet sich nach den im Einzelfall getroffenen Vereinbarungen zwischen den Parteien gemäß des in der Beauftragung liegenden Vertragsangebots und der hierauf gerichteten Auftragsbestätigung durch rrooaarr. Wird der Vertrag nicht am ersten Tag eines Kalendermonates geschlossen, berechnet sich die für den ersten Monat zu entrichtende Miete regelmäßig anteilig nach den verbleibenden Tagen des Monats, beginnend mit dem auf die Bereitstellung der Software folgenden Tag.

3.3.2 Soweit nicht etwas Abweichendes zwischen den Parteien vereinbart wird, ist der Mietzins für den jeweiligen Monat im Voraus am 3. Werktag eines jeden Monats fällig. Im ersten Monat des Mietzeitraumes wird der Mietzins mit vollständiger Bereitstellung der Software fällig.

3.4 Laufzeit und Kündigung

3.4.1 Der Vertrag wird grundsätzlich auf eine bestimmte Mindestvertragslaufzeit von 1, 3 oder 5 Jahren ab Vertragsschluss abgeschlossen. Die konkrete Mindestvertragslaufzeit richtet sich nach den jeweils im Einzelfall zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen. Der Vertrag verlängert sich regelmäßig, sofern es nicht von einer der Parteien zum jeweiligen Ende der Laufzeit mit einer Frist von drei Monaten gekündigt wird, automatisch um weitere 12 Monate.

3.4.2 Der Mietvertrag kann darüber hinaus von jeder Partei ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund schriftlich gekündigt werden. Ein wichtiger Grund, der rrooaarr zur Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn der Kunde Nutzungsrechte von rrooaarr dadurch verletzt, dass er die Software über das nach diesem Vertrag gestattete Maß hinaus nutzt und die Verletzung auf eine Abmahnung von rrooaarr hin nicht innerhalb angemessener Frist abstellt.

3.4.3 Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

3.4.4 Im Falle einer Kündigung hat der Kunde die Nutzung der Software aufzugeben und sämtliche installierten Kopien des Programms von seinen Rechnern zu entfernen sowie rrooaarr gegebenenfalls erstellte Sicherungskopien nach deren Wahl unverzüglich zurückzugeben oder diese zu zerstören.

3.5 Besondere Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, die Software durch geeignete Maßnahmen vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte zu sichern, insbesondere sämtliche Kopien der Software an einem geschützten Ort zu verwahren

3.6 Instandhaltung und Gewährleistung

3.6.1 rrooaarr leistet Gewähr für die Aufrechterhaltung der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit der Software während der Vertragslaufzeit sowie dafür, dass einer vertragsgemäßen Nutzung der Software keine Rechte Dritter entgegenstehen. rrooaarr wird auftretende Sach- und Rechtsmängel an der Mietsache in angemessener Zeit beseitigen.

3.6.2 Der Kunde ist verpflichtet, rrooaarr Mängel der Software nach deren Entdeckung unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Bei Sachmängeln erfolgt dies unter Beschreibung der Zeit des Auftretens der Mängel und der näheren Umstände. Etwaige Mängel in den geschuldeten Leistungen von rrooaarr werden nach Fehlerbeschreibung durch den Kunden umgehend behoben. Ist rrooaarr eine Fehlerbeseitigung innerhalb einer angemessenen Frist nicht möglich, so kann der Kunde anteilige Minderung verlangen. Dies gilt dann nicht, wenn der Mangel auf Umständen beruht, die der Kunde zu vertreten hat, insbesondere, wenn er nicht seiner Mitwirkungspflicht nachkommt. Bei wiederholten erheblichen Mängeln kann der Kunde darüber hinaus den Vertrag fristlos kündigen. Weitergehende Rechte des Kunden bleiben unberührt.

4 Besonderer Teil: Softwarepflegeleistungen

Die nachfolgenden Bedingungen gelten, soweit rrooaarr Softwarepflegeleistungen erbringt.

4.1 Vertragsgegenstand

4.1.1 Im Rahmen der Softwarepflege ist Gegenstand des Vertrages die Erbringung von Pflegeleistungen für an den Kunden überlassene Software nach Maßgabe dieser AGB, der Produktbeschreibungen von rrooaarr sowie nach Maßgabe etwaiger getroffener individualvertraglicher Abreden der Parteien im Rahmen der Bestellung.

4.1.2 Soweit individualvertraglich nichts anderes vereinbart wurde, erbringt rrooaarr folgende Pflegeleistungen:
a) dem Kunden werden jene neuen Programmstände (z.B. Updates) der vertragsgegenständlichen Software angeboten, die während der Vertragslaufzeit herausgegeben werden
b) dem Kunden werden während der offiziellen Geschäftszeiten von rrooaarr telefonisch technische Unterstützungen zur Störungs- und Fehlerbehebung bzw. -umgehung gegeben.

4.1.3 Die Softwarepflege wird nach dem jeweiligen Stand der Technik erbracht und so, dass sie sich am Interesse der Gesamtheit der Softwarenutzer orientiert. Die Leistungen werden nur in Bezug auf den zuletzt und den unmittelbar zuvor von rrooaarr ausgelieferten Softwarestand erbracht.

4.1.4 rrooaarr kann ggf. neue Software so ausliefern, wie ihr dies für die erste Auslieferung nach dem Softwarekaufvertrag gestattet war, oder dadurch, dass die neue Version dem Kunden elektronisch zugänglich gemacht wird. Bei einer Änderung des Stands der Technik behält sich rrooaarr eine Änderung der Auslieferung vor.

4.2 Begriffsbestimmungen
Software sind alle vom Kunden erworbenen Komponenten im Rahmen eines gesondert abzuschließenden Vertrages über den Verkauf und die Nutzung von Softwareprodukten. 
Major Release ist die Versionsfassung einer Software, die durch die Versionsnummer vor dem Buchstaben festgelegt wird (beim Release 2020 R 2 ist etwa das Major Release die Ziffer 2020).
Minor Release ist Versionsfassung einer Software, die durch die Versionsnummer hinter dem Buchstaben festgelegt wird (beim Release 2020 R 2 ist etwa das Minor Release Ziffer 2).
Incident ist ein in Zusammenhang mit dem Einsatz der Software auftretendes Problem, dass nicht mehr in Teilprobleme zerlegbar ist.
Call ist jeder Incident, den rrooaarr bei einem Telefonanruf oder E-Mail des Kunden erfasst. Bei einem Telefonanruf können auch mehrere Calls erfasst werden.
Abschließende Mitteilung ist die Mitteilung eines Vorschlages zur Lösung eines Incidents bzw. die Mitteilung der Unlösbarkeit eines Incidents an den Kunden.
Reaktionszeit ist die Zeit, die rrooaarr benötigt, um mitzuteilen, dass ein Incident registriert wurde und einen Mitarbeiter zu benennen, der für die Bearbeitung des Incident verantwortlich ist. 
Bearbeitungszeit ist die Zeit, die zwischen der Registrierung des Incidents und der abschließenden Mitteilung durch rrooaarr liegt.
Annahmezeiten sind die Zeiten, während der Calls von rrooaarr angenommen werden. Die Annahmezeiten sind – soweit nicht zwischen den Parteien ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – an Werktagen zwischen 09:00 – 16:00 Uhr (9-16 Uhr). Es gilt mitteleuropäische Zeit (GMT + 01:00).

4.3 Softwarepflegeleistungen im Einzelnen

4.3.1 rrooaarr wird neben der üblichen Gewährleistung bzgl. der durch den Kunden erworbenen Software diesen bei der Anwendung der Software im jeweils aktuellen und vorhergehenden Major Release durch telefonische Supportdienstleistungen unterstützen, damit dieser die Software effektiver einsetzen kann. Die telefonischen Supportdienstleistungen werden wie folgt erbracht:

4.3.2 Level 1: Bei einem Call wird der Incident bei rrooaarr erfasst. rrooaarr wird den Incident dann innerhalb der Reaktionszeit mit der internen Supportdatenbank vergleichen. Soweit der Incident aus der internen Supportdatenbank gelöst werden kann, ist rrooaarr verpflichtet, den Kunden innerhalb der Bearbeitungszeit entsprechend zu informieren. Damit gilt der Incident als abgeschlossen.

4.3.3 Level 2: Kann der Incident nicht aus der internen Supportdatenbank gelöst werden, so wird rrooaarr versuchen, den Incident auf der Basis der Angaben des Kunden zu reproduzieren. Der Kunde erhält dann innerhalb der Bearbeitungszeit eine abschließende Mitteilung. Damit gilt der Incident als abgeschlossen. 

4.3.4 Weitergehende Support- und Pflegedienstleistungen, insbesondere ein Vor-Ort-Service beim Kunden, sind nicht Gegenstand der telefonischen Unterstützung und bedürfen daher einer gesonderten ausdrücklichen Vereinbarung. Dies gilt insbesondere für solche Incidents, die nicht im Zusammenhang mit dem Einsatz der Software oder durch Module von Drittherstellern verursacht werden.

4.3.5 Die Reaktionszeit von rrooaarr soll grundsätzlich zwei Werktage, die Bearbeitungszeit soll grundsätzlich sieben Werktage betragen. Eine Zusicherung ist damit nicht verbunden, ebenso wenig der Erfolg versprochen hinsichtlich der Lösung eines Incident.

4.3.6 rrooaarr ist berechtigt, den für die Bearbeitung des Incidents verantwortlichen Mitarbeiter jederzeit zu wechseln.

4.3.7 Software Updates: rrooaarr stellt dem Kunden während der Vertragslaufzeit alle Minor Releases sowie Major Releases der entgeltlich erworbenen Software unentgeltlich zur Verfügung rrooaarr ist nicht verpflichtet, Minor oder Major Releases in bestimmten Zyklen zu veröffentlichen. Die Feststellung, ob es sich bei einem Releasewechsel um ein Major oder ein Minor Release handelt, liegt bei rrooaarr.

4.4 Nebenpflichten und sonstige Mitwirkungspflichten des Kunden

4.4.1 rrooaarr ist von der Pflicht, Pflegeleistungen gegenüber dem Kunden zu erbringen, befreit, ohne dass dies einen Einfluss auf die Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Vergütung hat, sofern der Kunde von der Installation der jeweils aktuellen oder der vorherigen Version sowie der gelieferten Problemlösungen der Software absieht, es sei denn, die gelieferten Versionen bzw. Problemlösungen sind fehlerhaft. Der Kunde ist für die Installation von Softwareupdates selbst verantwortlich.

4.4.2 Vom Pflegeservice ausgeschlossen sind Instandsetzungen oder erhöhter Aufwand zur Instandhaltung der Software, die durch vertragswidrige Nutzung, Nutzung in einer anderen als der vereinbarten Einsatzumgebung, unsachgemäße Benutzung, Fremdeinwirkung, höhere Gewalt oder ähnliche Umstande erforderlich waren, Arbeiten an der Software, die der Kunde vertragswidrig geändert hat oder die durch andere als von rrooaarr technisch gepflegt wurde, ohne dass jeweils vorher eine ausdrückliche Zustimmung von rrooaarr vorlag. 

4.4.3 Der Kunde wird rrooaarr unverzüglich benachrichtigen, wenn die Software nicht einwandfrei arbeitet. Der Kunde hat dabei die Umstände des Auftretens der Fehler und die Auswirkungen konkret und schriftlich darzustellen. 

4.4.4 Der Kunde trifft angemessene Vorkehrungen zur Datensicherung, damit die Daten aus den Datenbeständen, die in maschinenlesbarer Form bereitgehalten werden, mit vertretbarem Aufwand reproduziert werden können

4.4.5 Der Kunde sollte bei Bedarf eine Möglichkeit des entfernten Zugriffs durch rrooaarr zur Verfügung stellen. Anderenfalls kann nicht gewährleistet werden, dass ein Incident telefonisch bearbeitet werden kann.

4.4.6 rrooaarr kann ggf. verlangen, dass bei Mangelmeldungen die aufgetretenen Symptome, das Programm sowie die System- und Hardwareumgebung detailliert beobachten und (unter Verwendung von durch rrooaarr zur Verfügung gestellter Formulare) unter Angabe von für die Mangelbeseitigung zweckdienlichen Informationen, beispielsweise Anzahl der betroffenen User, Schilderung der System- und Hardwareumgebung sowie ggf. simultan geladener Drittsoftware, und Unterlagen gemeldet werden. Ebenso kann rrooaarr verlangen, dass festgestellte Fehlfunktionen in reproduzierbarer Form auf einem geeigneten Datenträger zur Verfügung gestellt werden. 

4.4.7 rrooaarr kann ggf. verlangen, dass der Kunde Schulungen in der Nutzung der gepflegten Software nachweist bzw. dass entsprechend verantwortliche Mitarbeiter des Kunden entsprechende Schulungen zu durchlaufen haben.

4.5 Vergütung
Die Höhe der monatlich geschuldeten Vergütung richtet sich nach den im Einzelfall getroffenen Vereinbarungen zwischen den Parteien gemäß des in der Beauftragung liegenden Vertragsangebots und der hierauf gerichteten Auftragsbestätigung durch rrooaarr.

4.6 Nutzungsrechte

4.6.1 Der Kunde hat an der ihm im Rahmen der Pflege überlassenen Software die im Softwarevertrag genannten Rechte. Soweit nicht gesondert etwas abweichendes individualvertraglich vereinbart ist, hat der Kunde gemäß § 2.2 oder § 6.4. das nicht ausschließliche Recht, die erworbene Software auf Dauer in unveränderter Form im Umfang der vereinbarten Nutzungsart auf den Geräten zu nutzen, für die sie bestimmt ist.

4.6.2 Mit der neuen Version darf er vor der produktiven Nutzung Tests und Schulungen durchführen. Frühere Versionen der Software darf er nach Ende der produktiven Nutzung zur Dokumentation und für Notfälle aufbewahren. rrooaarr räumt ihm hiermit ebenfalls gemäß § 4.6.1. die hierfür notwendigen Rechte ein.

4.7 Kündigung

4.7.1 Der Pflegevertrag kann auf eine beliebige Laufzeit ab Vertragsschluss abgeschlossen werden. Wird der Pflegevertrag nicht jeweils zum Ende der vereinbarten Laufzeit mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten von jedem Vertragsteil aufgekündigt, verlängert sich der Pflegevertrag jeweils um weitere 12 Monate. Eine außerordentliche Kündigung bleibt von dieser Regelung unberührt.

4.7.2 Die Kündigung bedarf der Schriftform.

4.8 Gewährleistung

4.8.1 rrooaarr gewährleistet, dass die im Rahmen des Pflegeservices erbrachten Leistungen nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert und die Tauglichkeit gegenüber dem vereinbarten Leistungsumfang aufheben oder mindern. Unerhebliche Abweichungen im Rahmen des Zumutbaren bleiben unberücksichtigt. Etwaige Gewährleistungsansprüche aus dem der Pflege zu Grunde liegenden Erwerb der Software von rrooaarr bleiben unberührt. 

4.8.2 Treten bei vertragsgemäßer Nutzung Mängel auf, ist der Kunde verpflichtet, rrooaarr die Möglichkeit zu geben, diese innerhalb angemessener Frist zu beseitigen. Der Kunde hat rrooaarr die Fehler unverzüglich in nachvollziehbarer Form und unter Angabe der für die Fehlerbeseitigung zweckdienlichen Informationen mitzuteilen. Der Kunde hat rrooaarr im Rahmen des Zumutbaren bei der Fehlerbehebung zu unterstützen. Für solche Mängel, die bei rrooaarr nicht reproduzierbar sind, leistet rrooaarr keine Gewähr. 

4.8.3 Gelingt es rrooaarr trotz wiederholter Bemühungen nicht, den Mangel zu beheben oder so zu umgehen, dass die Software entsprechend der Produktbeschreibung genutzt werden kann, ist der Kunde berechtigt, nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften Minderung der vereinbarten Vergütung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. 

5 Besonderer Teil: Webdesign

5.1 Geltung und Vertragsgegenstand

5.1.1 Gegenstand des mit rrooaarr abzuschließenden Einzelauftrags ist die Entwicklung eines Konzepts für eine Website des Kunden durch rrooaarr sowie die Erstellung dieser Website einschließlich der entsprechenden Dokumentation.

5.1.2 rrooaarr wird im Auftrag und im Namen des Kunden für die Einstellung der Website in das World Wide Web, für die Abrufbarkeit der Website über das Internet sowie die Auffindbarkeit in Suchmaschinen Sorge tragen. Soweit gesondert zwischen den Parteien vereinbart, wird rrooaarr den Kunden auf Wunsch bei der Beauftragung der Bereitstellung von Speicherplatz für die Website (Hosting) sowie der Beschaffung einer Internet-Domain unterstützen. 

5.1.3 Soweit der Kunde Hard- und/oder Software nicht von rrooaarr erworben oder zur Verfügung gestellt bekommen hat und/oder eine Beauftragung im Einzelfall nicht mit einem Erwerb oder einer solchen Zurverfügungstellung einhergeht, wird rrooaarr vor einer Leistungserbringung in Absprache mit dem Kunden den Zustand sowie die bestimmungsgemäße Funktionsweise von Hard- und Software eingehend prüfen. Soweit erforderlich wird rrooaarr dem Kunden unverbindliche Vorschläge zur Beseitigung etwaiger festgestellter Mängel einschließlich einer Einschätzung der dafür erforderlichen Kosten unterbreiten. Der Kunde entscheidet nach Vorlage eines Vorschlages, wie er diesen bewertet und damit umgeht. 

5.2 Softwareprogrammierung

5.2.1 rrooaarr kann gemäß Einzelauftrag mit der Programmierung von Software, die sowohl die detailliert zu vereinbarenden Funktionalitäten sowie die mit dem Kunden abgestimmte grafische Gestaltung umsetzt, beauftragt werden. rrooaarr wird hierbei regelmäßig Programmiersprachen und -techniken verwenden, die dem jeweils aktuellen Stand der Technik entsprechen.

5.2.2 rrooaarr wird mit dem Kunden im Rahmen des Einzelauftrags die Bildschirmauflösung, die Internet-Browser sowie mobilen Anwendungen abstimmen, auf die die Website dann zu optimieren ist. Sofern nichts anderes vereinbart ist, handelt es sich um die aktuellen zwei Majorversionen der folgenden Internet-Browser: Microsoft Edge, Chrome, Firefox, Safari, Opera.

5.3 Inhalte

5.3.1 Der Kunde wird die in die Website einzubindenden Inhalte (einzubindenden Texte, Bilder, Logos, Tabellen, Grafiken und Videos) bereitstellen und selbst einpflegen, sofern die Parteien nicht etwas anderes vereinbart haben. Der Kunde hat zu prüfen, ob sich die Inhalte für die mit der Website verfolgten Zwecke eignen.

5.3.2 Soweit der Kunde selbst entsprechende Inhalte zur Einbindung bereitstellt, ist dieser allein hierfür verantwortlich. rrooaarr wird mit dem Kunden gesondert abstimmen, in welcher Form der Kunde der rrooaarr die einzubindenden Inhalte zur Verfügung stellt. Abzustimmen ist, ob die Bereitstellung der Inhalte durch den Kunden in digitaler, gedruckter oder anderer Form erfolgt. 

5.3.3 An geeigneten Stellen werden in die Website Hinweise zur Webseitengestaltung durch rrooaarr ähnlich einer Urheberbenennung aufgenommen. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Hinweise ohne die Zustimmung von rrooaarr zu entfernen.

5.4 Abnahme

5.4.1 Der Kunde ist verpflichtet Teilleistungen durch Erklärung in Textform (§ 126 b BGB) abzunehmen, sofern diese den vertraglichen Anforderungen entsprechen. 

5.4.2 Soweit Testläufe oder Abnahmetests, Präsentationen oder andere Zusammenkünfte notwendig oder zweckmäßig werden, wird der Kunde sachkundige Mitarbeiter zur Teilnahme an den Zusammenkünften abstellen, die bevollmächtigt sind, alle notwendigen oder zweckmäßigen Entscheidungen zu treffen.

5.4.3 Sofern rrooaarr dem Kunden Vorschläge, Entwürfe, Testversionen oder ähnliches zur Verfügung stellt, wird der Kunde im Rahmen des Zumutbaren eine schnelle und sorgfältige Prüfung vornehmen. Beanstandungen und Änderungswünsche wird der Kunde rrooaarr jeweils unverzüglich mit möglichst genauer Beschreibung des Fehlers/des Änderungswunsches mitteilen.

5.5 Mitteilung von Zugangsdaten
Soweit notwendig wird der Kunde rrooaarr die erforderlichen Zugangsdaten und Kontaktdaten für die Dauer der Zusammenarbeit überlassen und Änderungen an den Zugängen die rrooaarr unverzüglich mitzuteilen:

6 Besonderer Teil: Erstellung von Individual­software

6.1 Vertragsgegenstand
Gegenstand des mit rrooaarr abzuschließenden Einzelauftrags ist die Erstellung von Individualsoftware für den Kunden durch rrooaarr sowie die Erstellung der entsprechenden Dokumentation.

6.2 Mitwirkung des Kunden
rrooaarr erstellt die Software nach den individuellen, besonderen Anforderungen des Kunden. Der Kunde ist als Teil seiner Hauptpflichten verpflichtet, rrooaarr für die Unterstützung der notwendigen Arbeiten ein eigenes Projektteam in zeitlich und qualitativ angemessenem Umfang bereitzustellen.

6.3 Änderungen des Vertragsgegenstandes
Bis zur Abnahme des Vertragsgegenstandes ist Kunde berechtigt, zumutbare Änderungen des Vertragsgegenstandes von rrooaarr zu verlangen. rrooaarr nimmt derartige Änderungen zu den Konditionen und innerhalb solcher Fristen, die mit den im Einzelauftrag vereinbarten Konditionen vergleichbar sind, vor. Zugunsten rrooaarrs verlängern sich die vereinbarten Fristen durch ein Änderungsverlangen des Kunden, sofern es durch dieses zu Verzögerungen kommt, die nicht anders abgefangen werden können. Derartige Änderungen auf Verlangen des Kunden sowie damit verbundene Fristverlängerungen werden in einem Änderungsprotokoll festgehalten. Dieses wird ebenfalls Bestandteil des Vertrags

6.4 Rechtsübertragung
Mit der vollständigen Zahlung der bis (einschließlich) zur Abnahme fälligen Teilbeträge erhält der Kunde das einfache, nicht ausschließliche, dauerhafte Recht zur Nutzung der vertragsgegenständlichen Software im Objektcode im definierten Umfang im gesamten Firmenverbund. Vor der Abnahme ist eine kostenfreie Nutzung zu Testzwecken zulässig. Nicht Gegenstand der Rechtsübertragung ist der Quellcode.

6.5 Abnahme

6.5.1 Der Kunde ist verpflichtet Teilleistungen durch Erklärung in Textform (§ 126 b BGB) abzunehmen, sofern diese den vertraglichen Anforderungen entsprechen. 

6.5.2 Soweit Testläufe oder Abnahmetests, Präsentationen oder andere Zusammenkünfte notwendig oder zweckmäßig werden, wird der Kunde sachkundige Mitarbeiter zur Teilnahme an den Zusammenkünften abstellen, die bevollmächtigt sind, alle notwendigen oder zweckmäßigen Entscheidungen zu treffen.

6.6 Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach den individualvertraglichen Vereinbarungen.

7 Besonderer Teil: Suchmaschinen­optimierung und sonstiges Online-Marketing

7.1 Geltung und Vertragsgegenstand

7.1.1 Soweit rrooaarr vom Kunden mit der Suchmaschinenoptimierung (auch als SEO nachfolgend bezeichnet) und sonstigem Online-Marketing beauftragt wird, gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.

7.1.2 Im Rahmen der SEO wird rrooaarr hierbei den Kunden darin unterstützen, dass die vertragsgegenständliche Website bei der Eingabe bestimmter, zwischen den Parteien vereinbarter relevanter Suchbegriffe (im Folgenden Keywords) in Suchmaschinen durch den Suchmaschinen-Nutzer auf einer höheren Position gelistet wird, als dies zum Zeitpunkt der Beauftragung der Fall ist. Eine bestimmte Suchmaschinen-Platzierung wird nicht geschuldet. Ist eine Suchmaschine nicht ausdrücklich spezifiziert, bezieht sich die Beratung allein auf Google.

7.1.3 Dem Kunden ist bekannt, dass SEO ein laufender Prozess ist und es bis zur Sichtbarkeit der ersten Änderungen bis zu 12 Monate nach Umsetzung aller von rrooaarr vorgeschlagenen Änderungen dauern kann. Dem Kunden ist auch bekannt, dass die Suchmaschinen-Platzierung von einer Vielzahl von Faktoren abhängig ist, die ständigen Änderungen unterworfen und im Einzelnen nicht bekannt sind. Unvorhergesehene Änderungen in der Platzierung – auch eine drastische Verschlechterung oder eine vollständige Entfernung aus dem Index der jeweiligen Suchmaschine – können nicht ausgeschlossen werden.

7.2 Beratung für Onpage-Maßnahmen

7.2.1 Im Rahmen der Onpage-Optimierung wird rrooaarr den Kunden nach eigenem Ermessen hinsichtlich der Seitenstruktur und/oder den Inhalt der Website, deren Titel, Überschriften, Meta-Daten, Bildbeschreibungen usw. beraten und Empfehlungen für Veränderungen geben. Je nach Bedarf wird rrooaarr den Kunden auch im Hinblick auf Webanalysetools (zB Google Analytics), Social Media und andere Websitenahe Themen beraten.

7.2.2 Die Beratung erfolgt nach Ermessen von rrooaarr per E-Mail, telefonisch oder in Kundengesprächen (Workshops).

7.2.3 Für den Fall von Veränderungen eines SEO-relevanten Parameters, wesentlichen Änderungen von Suchmaschinen-Algorithmen, Problemen im Rahmen des Google Webmaster Tools oder einer plötzlich auftretenden Verschlechterung der Suchmaschinen-Platzierung wird rrooaarr den Kunden innerhalb der vertragsgemäßen Laufzeit kurzfristig zum weiteren Vorgehen beraten, Möglichkeiten der Abhilfe vorschlagen und den Kunden bei der Umsetzung bestmöglich unterstützen.

7.3 Offpage-Leistungen

7.3.1 Soweit sie zur Suchmaschinenoptimierung beauftragt ist, wird rrooaarr weiterhin prüfen, ob die Quantität und/oder Qualität der Verlinkung (Backlinks) der Website verbessert werden kann und entsprechende Empfehlungen aussprechen (Offpage-Optimierung).

7.3.2 Nach Absprache mit dem Kunden bemüht sich rrooaarr um eine Erhöhung der derzeitigen Anzahl und/oder Qualität von Backlinks. Eine bestimmte Anzahl oder Qualität von Backlinks wird nicht geschuldet. Soweit die Parteien dies ausdrücklich vereinbaren, umfasst die Offpage-Optimierung auch die Buchung von Verlinkungen von Internet-Seiten Dritter gegen Entgelt.

7.3.3 Einzelheiten der vereinbarten Offpage-Optimierung, insbesondere in Bezug auf die Arten von externen Verlinkungen, Vergütungen für den Linkkauf etc. legen die Parteien einvernehmlich fest.

7.3.4 § 7.2.3. findet gegebenenfalls entsprechende Anwendung.

7.4 Pflichten des Kunden

7.4.1 Der Kunde wird rrooaarr bei der Auswahl der Keywords bestmöglich unterstützen und insbesondere umfassende Angaben zur Zielgruppe der Websites und mögliche Suchbegriffe liefern. Für die Freigabe der Keywords ist allein der Kunde verantwortlich. Dies umfasst insbesondere die Pflicht, von rrooaarr vorgeschlagene Keywords auf ihre Zulässigkeit hin zu überprüfen. Widerspricht der Kunde vorgeschlagenen Keywords nicht in Textform, gelten diese als freigegeben.

7.4.2 Soweit der Kunde rrooaarr mit der Umsetzung von Maßnahmen der Onpage-Optimierung beauftragt, hat der Kunde vor Beginn der Programmierarbeiten seine Daten zu sichern und nach Abschluss die Funktionsfähigkeit seiner Website zu überprüfen, bevor die aktualisierte Version online gestellt wird. Darüber hinaus wird der Kunde auch seine übrigen Daten, insbesondere seine Benutzerdaten, in regelmäßigen Abständen, mindestens täglich, sichern.
Soweit rrooaarr selbst für den Kunden das Hosting übernimmt, werden seitens rrooarr inhaltliche Änderungen an einer Webseite direkt im Livebetrieb durchgeführt; rrooarr übernimmt im Rahmen des Hostings dann auch für den Kunden in regelmäßigen Intervallen Speicherungen vor.

7.4.3 Der Kunde stellt die rrooaarr für den Fall der Inanspruchnahme wegen vermeintlicher oder tatsächlicher Rechtsverletzungen und/oder Verletzungen von Rechten Dritter durch die Auswahl der Keywords und/oder auf Grund von Website-Inhalten, die nicht selbst von rrooaarr stammen, von sämtlichen sich daraus ergebenden Ansprüchen Dritter frei. Er wird rrooaarr insbesondere auch von den Kosten einer angemessenen Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung, die rrooaarr entstehen sollten, freistellen.

7.5 Social Media Marketing

7.6 Soweit rrooaarr zum Social Media Marketing beauftragt wird, unterstützt sie den Kunden in der Entwicklung und Betreuung von Social Media Strategien. Je nach Einzelauftrag, wirkt rrooaarr bei dem Aufbau oder Überarbeitung geeigneter Präsenzen in Social Media Kanälen mit und unterstützt den Kunden in redaktioneller Hinsicht.

7.7 Die Parteien sind sich darüber einig, dass die rrooaarr mit Blick auf zeitkritische Inhalte über Social Media Kanäle diese selbständig ohne gesonderte vorherige Freigabe für den Kunden veröffentlichen kann. Dies entbindet den Kunden dennoch nicht von seiner grundsätzlichen Verantwortung, Inhalte seinerseits zu prüfen und zu entscheiden, ob diese weiterhin veröffentlicht werden sollen. Widerspricht der Kunde vorgeschlagenen Inhalten nicht in Textform, gelten diese als freigegeben.

8 Besonderer Teil: IT- Beratungs­leistungen und sonstige IT-Dienst­leistungen

8.1 Vertragsgegenstand

8.1.1 Im Rahmen von Beratungsleistungen ist Gegenstand des Vertrages (Dienstvertrag) die Beratung und umfassende Betreuung im Bereich der Informationstechnologie nach Maßgabe dieser AGB, der Produktbeschreibungen von rrooaarr sowie nach Maßgabe etwaiger getroffener individualvertraglicher Abreden der Parteien im Rahmen der Bestellung.

8.1.2 Im Rahmen ihrer Tätigkeit erbringt rrooaarr nach den Anweisungen des Kunden sowie in Abstimmung mit diesen beratenden und unterstützenden Leistungen („Beratungsleistungen“). Die Beratungsleistungen sind mittels gesonderter Vereinbarung näher zu konkretisieren.

8.1.3 Ferner finden die Bestimmungen dieses § 8.1. bei sonstigen von rrooaarr zu erbringenden IT-Dienstleistungen Anwendung.

8.1.4 Bei den von rrooaarr gemäß dieses § 8.1. zu erbringenden Leistungen handelt es sich um Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB. rrooaarr schuldet ein bestmöglichstes Tätigwerden. Der Vergütungsanspruch entsteht allein durch die Erbringung der Dienstleistung als solche.

8.2 Rechte und Pflichten rrooaarr

8.2.1 rrooaarr gewährleistet die vertragsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen unter Einhaltung der allgemein gültiger Sorgfalts- und Qualitätsstandards und des im Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweiligen Stands der Technik. Sie berücksichtigt nach Absprache und, sofern im Einzelfall sinnvoll, allgemeine Verfahrensbeschreibungen und Industriestandards (z.B. ITIL, DIN).

8.2.2 rrooaarr ist in der Wahl des Leistungsorts grundsätzlich frei. Erfordert die Tätigkeit die Anwesenheit an einem bestimmten Ort, ist rrooaarr dort zur Leistungserbringung verpflichtet.

8.2.3 rrooaarr ist in der Einteilung ihrer Arbeitszeit frei. Sie hat sich jedoch für die Zusammenarbeit der Parteien und für die Einhaltung von Terminen mit dem Projektleiter des Kunden abzustimmen.

8.3 Mitwirkungspflichten des Kunden

8.3.1 Der Kunde wird die vereinbarten Mitwirkungsleistungen
einschließlich Beistellungen erbringen. Über die ausdrücklich genannten Mitwirkungsleistungen hinaus wird der Kunde die Mitwirkungsleistungen erbringen, die für die vertragsgemäße Leistungserbringung durch rrooaarr erforderlich und allgemein üblich sind, und rrooaarr insbesondere alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen, sofern diese Leistungen vertraglich nicht dem Pflichtenkreis rrooaarr zugeordnet wurden.

8.3.2 Der Kunde stellt diejenigen Mitarbeiter zur Verfügung, deren spezielle Kenntnisse zur Verwirklichung der Leistung jeweils notwendig sind.

8.3.3 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und kann rrooaarr aus diesem Grunde ihre Beratungsleistungen ganz oder teilweise nicht innerhalb der vereinbarten Zeit abschließen, so verlängert sich der dafür vereinbarte Zeitraum angemessen.

8.3.4 Soweit Mitwirkungsleistungen geschuldet sind und die notwendige Konkretisierung nicht bereits vertraglich erfolgt ist, fordert rrooaarr diese Leistungen bei dem Kunden mit einer angemessenen Vorlaufzeit unter Angabe der maßgeblichen Rahmenbedingungen in Textform an. rrooaarr wird den Kunden unverzüglich in Textform auf aus ihrer Sicht unzureichende Mitwirkungsleistungen hinweisen.

8.3.5 Sofern im Einzelfall keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, sind sämtliche Mitwirkungsleistungen für rrooaarr unentgeltlich zu erbringen.

8.3.6 Die von dem Kunden zu erbringenden Leistungen stellen echte Verpflichtungen und nicht lediglich bloße Obliegenheiten dar. Sofern und soweit der Kunde die von ihm geschuldeten Leistungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht wie vereinbart erbringt und dies Auswirkungen auf die Leistungserbringung rrooaarr hat, ist rrooaarr von der Erbringung der betroffenen Leistungen befreit. Die entsprechenden Leistungsfristen rrooaarr verschieben sich um einen angemessenen Zeitraum. rrooaarr entstehende und nachgewiesene Mehraufwände werden unbeschadet weiterer Rechte rrooaarrs auf der Grundlage der vereinbarten Konditionen gesondert vergütet.

8.4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

8.4.1 Die Leistungen rrooaarr werden zu den vereinbarten Vergütungssätzen abgerechnet.

8.4.2 Die Einräumung der genannten Rechte gemäß § 8.6 steht unter dem Vorbehalt der vollständigen Begleichung der vereinbarten Vergütung und gilt hiermit grundsätzlich als abgegolten.

8.4.3 Die Abrechnung von in einem Dienstvertrag vereinbarten Personentage-Kontingent erfolgt jeweils am Ende des Monats, in dem die Leistung erbracht wurde und zwar in der Höhe der tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten.

8.5 Vertragslaufzeit und Kündigung

8.5.1 Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung durch beide Parteien zustande. Der Vertrag kann auf bestimmte oder unbestimmte Zeit geschlossen werden. Sofern eine feste Laufzeit nicht vereinbart ist, kann der Kunde den Vertrag ordentlich mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres kündigen.

8.5.2 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung dieses Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.

8.5.3 Jede Kündigung des Vertrags bedarf zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform.

8.5.4 Bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachte Leistungen sind zu vergüten; im Fall einer durch rrooaarr schuldhaft verursachten außerordentlichen Kündigung durch den Kunden gilt dies nur, soweit die erbrachten Leistungen für den Kunden nutzbar sind.

8.6 Nutzungsrechte

8.6.1 Mit vollständiger Zahlung der geschuldeten Vergütung erhält der Kunde an den von rrooaarr entwickelten Arbeitsergebnissen ein nicht übertragbares, einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Recht, die Arbeitsergebnisse für eigene interne Zwecke zu nutzen. Dies umfasst auch die Nutzung durch Dritte für den Kunden, zum Beispiel andere Dienstleister.

8.6.2 Das Nutzungsrecht nach § 8.6.1 umfasst auch das Recht, Arbeitsergebnisse für mit dem Kunden verbundenen Unternehmen zu nutzen.

9 Besonderer Teil: Schulungs­leistungen

Die nachfolgenden Bedingungen gelten, sofern rrooaarr Schulungsleistungen erbringt.

9.1 Vertragsgegenstand

9.1.1 Im Rahmen von Schulungen ist Gegenstand des Vertrages (Dienstvertrag) die Erbringung von Schulungsleistungen im Bereich der Informationstechnologie nach Maßgabe dieser AGB, der Produktbeschreibungen von rrooaarr sowie nach Maßgabe etwaiger getroffener individualvertraglicher Abreden der Parteien im Rahmen der Bestellung.

9.1.2 Ein Schulungserfolg ist nicht geschuldet.

9.2 Durchführung der Schulungen

9.2.1 Die Schulung erfolgt in deutscher Sprache. Schulungsunterlagen sind in der Sprache der Schulung auszuhändigen. Die Verwendung üblicher englischsprachiger Fachbegriffe ist zulässig.

9.2.2 Ein Kurstag hat, sofern nicht anders vereinbart, acht (8) Stunden. Pausen sind hierin nicht enthalten. Mehr- oder Minderleistungen je Kurstag werden anteilig vergütet.


9.3 Personal von rrooaarr und Unterauftragnehmer

9.3.1 rrooaarr ist bei der Wahl der Personen frei, die sie zur Leistungserbringung einsetzt. Sie trägt dafür Sorge, dass die von ihr eingesetzten Personen zur Leistungserbringung hinreichend qualifiziert sind. Sofern und soweit rrooaarr dem Kunden Personen namentlich benannt hat, die sie zur Leistungserbringung einzusetzen beabsichtigt, entspricht dies dem Planungsstand zum Zeitpunkt der namentlichen Benennung. Ein Anspruch des Kunden auf den Einsatz der genannten Personen besteht nicht.

9.3.2 Die von rrooaarr zur Leistungserbringung eingesetzten Personen unterliegen nicht der Weisungsbefugnis des Kunden. Dies gilt insbesondere, soweit von rrooaarr eingesetzte Personen die Leistungen in den Räumen des Kunden erbringen. Beide Parteien werden geeignete Maßnahmen ergreifen, um eine Arbeitnehmerüberlassung zu verhindern.

9.3.3 rrooaarr kann Leistungen auch durch Unterauftragnehmer erbringen. rrooaarr wird die Vereinbarungen mit ihren Unterauftragnehmern so ausgestalten, dass sie in Übereinstimmung mit den Regelungen dieses Vertrags stehen.

9.4 Nebenpflichten und sonstige Mitwirkungspflichten des Kunden

9.4.1 Der Kunde wird die vereinbarten Mitwirkungsleistungen einschließlich Beistellungen leisten. Über die ausdrücklich genannten Mitwirkungsleistungen hinaus wird der Kunde die Mitwirkungsleistungen erbringen, die für die vertragsgemäße Leistungserbringung durch rrooaarr erforderlich und allgemein üblich sind, und rrooaarr insbesondere
a) alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen;
b) die übermittelten Schulungsunterlagen in geeigneter Form den Schulungsteilnehmern zugänglich machen, sofern diese Leistungen vertraglich nicht dem Pflichtenkreis von rrooaarr zugeordnet wurden;
c) sofern die Durchführung der Schulung in Räumlichkeiten des Kunden vereinbart wurde:
(1) zu den vereinbarten Schulungszeiten Zutritt zu seinen Räumlichkeiten, insbesondere eines für die Durchführung geeigneten Schulungsraums gestatten; und
(2) Zugang zu seinen IT-Systemen einräumen, sowie die für die Durchführung der Schulung erforderlichen technischen Mittel zur Verfügung stellen.; 

9.4.2 Soweit Mitwirkungsleistungen geschuldet sind und die notwendige Konkretisierung nicht bereits vertraglich erfolgt ist, fordert rrooaarr diese Leistungen beim Kunden mit einer angemessenen Vorlaufzeit unter Angabe der maßgeblichen Rahmenbedingungen an. rrooaarr wird den Kunden unverzüglich auf aus seiner Sicht unzureichende Mitwirkungsleistungen hinweisen.

9.4.3 Sofern im Einzelfall keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, sind sämtliche Mitwirkungsleistungen für rrooaarr unentgeltlich zu erbringen.

9.4.4 Die vom Kunden zu erbringenden Leistungen stellen echte Verpflichtungen und nicht lediglich bloße Obliegenheiten dar. Sofern und soweit der Kunde die von ihm geschuldeten Leistungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht wie vereinbart erbringt und dies Auswirkungen auf die Leistungserbringung von rrooaarr hat, ist rrooaarr von der Erbringung der betroffenen Leistungen befreit. Die entsprechenden Leistungsfristen von rrooaarr verschieben sich um einen angemessenen Zeitraum; bei verbindlich vereinbarten Terminen wird rrooaarr von der Verpflichtung zur Leistung frei. rrooaarr entstehende und nachgewiesene Mehraufwände werden unbeschadet weiterer Rechte von rrooaarr auf der Grundlage der vereinbarten Konditionen gesondert vergütet.

9.5 Vergütung

9.5.1 Leistungen von rrooaarr werden nach Aufwand vergütet. Es gelten die vereinbarten Tages- und Stundensätze.

9.5.2 rrooaarr hat darüber hinaus Anspruch auf Erstattung der für die Erbringung der Leistungen erforderlichen und nachgewiesenen Auslagen einschließlich der Reisekosten. Findet die Schulung in den Räumlichkeiten von rrooaarr statt, zählen hierzu auch die Kosten für die Verpflegung der Teilnehmer. Die Bereitstellung des Schulungsmaterials wird nicht gesondert vergütet, sofern nicht anderweitig vereinbart.

9.5.3 Die erbrachten Leistungen werden im Anschluss an diese, bei wiederkehrenden Leistungen monatlich nachträglich in Rechnung gestellt. Rechnungen sind mit Zugang zur Zahlung fällig. Rechnungen von rrooaarr erhalten Angaben des Leistungszeitraums, des Tagessatzes und den zu erstattenden Auslagen.

9.6 Kündigung

9.6.1 Das Recht zur ordentlichen Kündigung ist ausgeschlossen.

9.6.2 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung dieses Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt. 

9.6.3 Jede Kündigung des Vertrags bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

9.7 Nutzungsrechte

9.7.1 Der Kunde erhält an den Schulungsunterlagen ein nicht übertragbares, einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Recht, die Schulungsunterlagen für eigene interne Zwecke zu nutzen. Das Recht geht jedoch erst mit vollständiger Bezahlung der vertragsgemäßen Vergütung auf den Kunden über. Zuvor hat der Kunde nur ein vorläufiges, schuldrechtliches und widerrufbares Nutzungsrecht.

9.7.2 Das Eigentum an den von rrooaarr für den Kunden zu Schulungszwecken erstellten Kopien der Arbeitsergebnisse geht mit vollständiger Zahlung der geschuldeten Vergütung auf den Kunden über.

10 Besonderer Teil Werbe­leistungen

10.1 Vertragsgegenstand

10.1.1 Im Rahmen der Erbringung von Werbeleistungen ist Gegenstand des Vertrages Beratung bezüglich aller Fragen im Zusammenhang mit der Werbung, dem Produktdesign und –labelling, dem Marketing und der Verkaufsförderung für das Produkt des Kunden.

10.1.2 Die Tätigkeit von rrooaarr umfasst je nach Vereinbarung auch die Konzeption und Durchführung konkreter Werbemaßnahmen sowie auf Verlangen des Kunden die Produktion des notwendigen Werbe- und Verkaufsförderungsmaterials.

10.1.3 Die konkreten Werbemaßnahmen sind in Gemäßheit mit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen jeweils aufgrund eines gesonderten, schriftlichen Auftrags des Kunden zu erbringen.

10.2 Leistungen von rooaarr

Die Leistungen von rooaarr erfassen insbesondere folgendes:

  • Mitwirkung bei der Fortentwicklung der Werbestrategie und -taktik
  • Entwicklung von Marken- und Kampagnenkonzepten
  • Beratung zur nationaler, regionaler oder lokaler Schwerpunktbildung
  • Empfehlungen zu Verbesserung der Produkte und/oder deren Design
  • Erstellung Corporate Design und Corporate Identity
  • Erstellung von Konzepten für Medienwerbung, Produktausstattung    sowie Verkaufsförderungs­maßnahmen
  • Leistungen zur Verbesserung der Usability
  • Gestaltung von digitalen Produkten wie Webseiten, Onlineshops und digitalen Anwendung
  • Erstellung von Broschüren und sonstigen Druckerzeugnissen, sowie auf Verlangen des Kunden die Auftragsvergabe bzgl. der Produktion des notwendigen Werbe- und Verkaufsförderungsmaterials.

10.3 Leistungen des Kunden/Mitwirkungspflichte/­Gestaltung der Zusammenarbeit

10.3.1 Der Kunde ist verpflichtet, rrooaarr die für die Leistungserbringung gemäß § 10. 2 wesentlichen Daten, Produktinformationen und Vorlagen zur vertraulichen Behandlung zur Verfügung zu stellen.

10.3.2 Soweit der Kunde rrooaarr Vorlagen/Informationen zur Verwendung bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Vorlagen/Informationen berechtigt ist.

10.3.3 Nimmt der Kunde einen von rrooaarr vorgeschlagenen Entwurf im Hinblick auf eine von rooaarr zu erbringende Leistung an, so gilt dies als Genehmigung des ggf. mit dieser Leistung verbundenen Kostenvoranschlags.

10.4 Leistungsänderungen 

10.4.1 Der Kunde kann bis zum Zeitpunkt der Abnahme von Leistungen Änderungen und Ergänzungen der Leistung verlangen, wenn diese für rrooaarr technisch umsetzbar und zumutbar sind. rrooaarr prüft Änderungsverlangen unverzüglich nach Eingang und teilt dem Kunden das Ergebnis zusammen mit den sich ggf. ergebenden Kosten und Verschiebungen des Projektzeitplans in Form eines verbindlichen Angebots mit. Leistungen von rrooaarr im Rahmen des Leistungsänderungsverfahrens gemäß vorstehendem Satz 2 erfolgen ggf. nur gegen gesondert zu vereinbarendes Entgelt.

10.4.2 Der Kunde wird das Angebot innerhalb von 10 Werktagen ab Zugang des Angebots prüfen. Nimmt der Kunde das Angebot an, so werden die Änderungen Vertragsbestandteil. rrooaarr hat sämtliche Arbeitsergebnisse, einschließlich der Dokumentation, an die Änderungen anzupassen. Nimmt der Kunde das Angebot nicht an, werden die Vertragsparteien das bisher vereinbarte Projekt unverändert fortsetzen.

10.4.3 rrooaarr wird während eines laufenden Leistungsänderungsverfahren die ursprünglich vertragsgegenständlichen Leistungen planmäßig weiterführen, es sei denn der Kunde weist rrooaarr in Textform an, dass die Arbeiten bis zur Entscheidung über die Leistungsänderung eingestellt oder eingeschränkt werden sollen. Sind vor Abschluss des Leistungsänderungsverfahrens Leistungen zu erbringen oder Handlungen durchzuführen, die aufgrund der Leistungsänderungen nicht mehr verwertbar wären, teilt rrooaarr dies dem Kunden unverzüglich in Textform mit.

10.5 Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Einzelauftrag

10.6 Markennutzung
rrooaarr ist berechtigt geschützte Marken, Logos, Namen oder sonstige geschäftliche Kennzeichen des Kunden zu verwenden, sofern es zur ordnungsgemäßen Durchführung des jeweiligen Einzelauftrags erforderlich ist. 

10.7 Nutzungsrechte

10.7.1 rrooaarr wird dem Kunden mit Ausgleich sämtlicher den Auftrag betreffenden Rechnungen alle für die Verwendung ihrer Arbeiten und Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang übertragen, wie dies für den Auftrag vereinbart ist. Im Zweifel erfüllt rrooaarr ihre Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befristet für die Zeit der Einsatzdauer des Werbemittels. Jede darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere die Bearbeitung und Veränderung, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von rrooaarr.

10.7.2 Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht voll bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Absprachen bei der rrooaarr.

10.7.3 Die Übertragung der Nutzungsrechte vom Kunden an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von rooaarr.

10.8 Abnahme

10.8.1 Der Kunde ist verpflichtet Teilleistungen durch Erklärung in Textform (§ 126 b BGB) abzunehmen, sofern diese den vertraglichen Anforderungen entsprechen. 

10.8.2 Soweit Testläufe oder Abnahmetests, Präsentationen oder andere Zusammenkünfte notwendig oder zweckmäßig werden, wird der Kunde sachkundige Mitarbeiter zur Teilnahme an den Zusammenkünften abstellen, die bevollmächtigt sind, alle notwendigen oder zweckmäßigen Entscheidungen zu treffen.

10.8.3 Sofern rooaarr dem Kunden Vorschläge, Entwürfe, Testversionen oder ähnliches zur Verfügung stellt, wird der Kunde im Rahmen des Zumutbaren eine schnelle und sorgfältige Prüfung vornehmen. Beanstandungen und Änderungswünsche wird der Kunde rrooaarr jeweils unverzüglich mit möglichst genauer Beschreibung des Fehlers/des Änderungswunsches mitteilen.